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Volksbank ArtikelVolksbanken sind in Deutschland in der Regel Banken in der Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft. Die ersten deutschen Volksbanken wurden Mitte des 19. Jahrhunderts nach einer Idee von Franz Hermann Schulze-Delitzsch gegründet.
Während Volksbanken vorwiegend in städtischen Bereichen entstanden, wurden in ländlichen Gebieten auf der gleichen rechtlichen Basis die Raiffeisenbanken gegründet.
Der Grundgedanke besteht gemäß § 1 des Genossenschaftsgesetzes in der Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft der Mitglieder mittels gemeinschaftlichem Geschäftsbetriebs.
Die Mitglieder leisten dazu in die Genossenschaft einen Geschäftsanteil . Alle Mitglieder haben unabhängig von der Höhe der Einlage gleiches Stimmrecht in der jährlich stattfindenden Generalversammlung.
Buch-Tipp: 100 Jahre Volksbank Neu-Isenburg e.G.m.b.H. Eine Beschreibung zum Buch " 100 Jahre Volksbank Neu-Isenburg e. G. m. b. H. " finden Sie auf der Seite des Buchhändlers. Um dorthin zu gelangen klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zu diesem Buchtitel weiter geleitet. Weiteres zu dem Artikel Volksbank | | Andere Leser interessierten sich auch für folgende Beschreibungen: | Rechtsform, Deutschland, Genossenschaft, Genossenschaftsgesetz, Hermann, Banken, Franz, Mitte, Stimmrecht, Wirtschaft, Website, Einlage | | Schnellzugrif auf verwandte Texte: | | | NEU! Frage im Forum zum Thema: | | Wenn die Beschreibung 'Volksbank' Ihrer Meinung nach nicht korrekt ist oder in aktueller Version Fehler enthalten sind oder es fehlt die Volksbank Definition, dann klicken Sie bitte auf "Beschreibung bearbeiten" und schreiben Sie die Eigene Version des Textes. Die Änderungen in der Beschreibung werden sofort aktiv und für alle sichtbar. Ein Administrator wird Ihre Version der Beschreibung und Definition von 'Volksbank' nachher prüfen. Bitte achten Sie auf die Urheberrechte (Copyright). Wir sind für die besseren Beschreibung von 'Volksbank' und 'Volksbank' Definition sehr dankbar.
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